Stand: 6. Oktober 2026 · Diese App verarbeitet Arbeitszeit- und Auftragsdaten im Auftrag der Betriebe, die sie nutzen.
Für die in der App gespeicherten Daten (Beschäftigte und Kunden des Betriebs) ist der jeweilige Betrieb verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Der App-Anbieter — Entwickler, An der Schere 2, 34537 Bad Wildungen (E-Mail: [email protected]) — verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO).
Wenn der Inhaber den anfangs ausgeschalteten Änderungsverlauf aktiviert, werden neue Einträge, Änderungen und Löschungen in Stunden, Abwesenheiten, Aufträgen, Kunden, Terminen und Team-Stammdaten für alle angemeldeten Bearbeiter gleichermaßen protokolliert: handelnde Person, Zeitpunkt, Bereich sowie vorherige und neue Angaben. Nur der Inhaber des eigenen Betriebs kann den Verlauf sehen. Zweck ist, Fehler nachzuvollziehen, zu erklären und zu korrigieren. Personalakten und ihre Dateien werden darin nicht erfasst; sensible Schutzwerte, etwa Bank- und Zugangsdaten sowie Unterschriften, erscheinen nur als „geändert“. Automatische Buchungen aus dem Stempeln werden beim Anlegen nicht erfasst; was jemand von Hand einträgt, nachträgt, ändert oder löscht, schon. Der Inhaber wählt eine Frist von 7, 14, 30 oder 90 Tagen (Standard 30); die automatische Wartung löscht ältere Einträge. Ausschalten löscht alle Verlaufseinträge des Betriebs sofort aus der laufenden Datenbank. Der Verlauf wird nicht in Sicherungen übernommen. Bestehende Arbeitszeitnachweise und ihre gesetzlichen Änderungsprotokolle bleiben erhalten.
Nicht verarbeitet werden: Standortdaten (kein GPS), Gerätedaten über das technisch Nötige hinaus, Werbe-Tracking. Es werden keine Analyse- oder Werbedienste eingesetzt, und die App lädt keine Inhalte von Dritt-Servern (Schriften und Programmbibliotheken liegen in der App selbst).
Arbeitszeiterfassung und Lohnabrechnung (§ 26 BDSG), Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. ArbZG), Auftragsorganisation und Betrieb des Nutzungsvertrags mit dem Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).
Die App speichert im Browser unter anderem die Anmelde-Sitzung, die Offline-Warteschlange, Kalkulationsentwürfe, Anzeige- und Filtereinstellungen sowie noch nicht gesendete Fehlerdaten mit Konto- und Betriebskennung. Es werden keine Cookies zu Werbe- oder Analysezwecken gesetzt.
Die Anmelde-Sitzung hält den Zugang auf diesem Gerät aufrecht. Zwischengespeicherte Arbeitsdaten und die Offline-Warteschlange ermöglichen die Arbeit ohne Internet und die spätere Übertragung noch nicht gesendeter Aktionen. Kalkulationsentwürfe bewahren ungespeicherte Eingaben; Anzeige- und Filtereinstellungen merken sich die gewählte Ansicht. Der Fehlerpuffer hält technische Meldungen für die spätere Übertragung zur Fehlerbehebung bereit.
Abmelden entfernt die lokale Anmelde-Sitzung, die zwischengespeicherten Daten des abgemeldeten Kontos, Kalkulationsentwürfe und den Fehlerpuffer. Noch nicht übertragene Aktionen werden beim Abmelden nach Ihrer Bestätigung verworfen; bei Abbruch bleiben Sie angemeldet. Anzeige- und Filtereinstellungen können erhalten bleiben. Über die Browserfunktion zum Löschen der Website-Daten dieser App können Sie auch diese Einstellungen und die übrigen lokalen App-Daten entfernen. Dabei gehen noch nicht übertragene Aktionen und ungespeicherte Entwürfe verloren; bereits auf dem Server gespeicherte Daten werden dadurch nicht gelöscht.
Daten werden nicht verkauft und nicht zu Werbezwecken weitergegeben.
Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre (§ 16 ArbZG), lohnrelevante Daten bis zu 10 Jahre nach steuerlichen Vorschriften. Danach Löschung. Deaktivierte Konten bleiben bis zum Ablauf der Fristen gesperrt gespeichert. Auftrags- und Kundendaten sowie Auftragszettel verwaltet der Betrieb selbst — er löscht sie, wenn sie nicht mehr benötigt werden (kaufmännische Aufbewahrungsfristen des Betriebs beachten).
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) — Ansprechpartner ist zunächst der eigene Betrieb. Außerdem Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Tritt in der App ein unerwarteter technischer Fehler auf, speichert die App eine feste Fehlerart, einen Fehlercode, den betroffenen Bereich oder Vorgang, gegebenenfalls die App-Version, den Zeitpunkt sowie den Betrieb und das angemeldete Konto. Freier Fehlertext, die aufgerufene Seite und eine Browser- oder Gerätekennung werden bei neuen Fehlereinträgen verworfen. Zweck ist ausschließlich die Fehlerbehebung durch den Anbieter, damit Probleme erkannt und behoben werden können, bevor der Betrieb sie melden muss. Diese Fehlerprotokolle werden 90 Tage aufbewahrt und danach gelöscht; ausgewertet werden sie nur vom Anbieter über einen gesicherten Zugang.